Die SGB Vermögensverwaltung von Sand & Schott
Unternehmen, öffentliche Institutionen, Krankenkassen und Versicherungen müssen Ihre Rücklagen nach Vorschriften des Sozialgesetzbuches anlegen. Dadurch versucht man die Gelder vor riskanten Vermögensanlagen zu schützen. Bis heute blieb diesen Einrichtungen nur die Wahl zwischen Tagesgeld bei bonitätsstarken und rückgesicherten Banken oder SGB fähigen Einzelfonds. Seit dem August 2012 wurde, in aufsichtsrechtlicher Begleitung durch das BVA, die erste SGB fähige Vermögensverwaltung entwickelt.
Gerade in der Zeit von Minuszinsen, sind professionelle und regulierte Vermögensverwaltungen enorm wichtig, um Guthaben zu sichern und Minuszinsen zu vermeiden.
Welche Unterschiede bestehen zwischen den einzelnen Anlageformen?
Tagesgelder:
- Keine Verzinsung bzw. Negativverzinsung
- Höchstsummenbegrenzung
SGB Einzel-/ Dachfonds:
- Immer an einen Fonds/Fondsmanager gebunden
- Geringe Transparenz
- Einzahlung auf ein Sammelkonto der Fondsgesellschaft
- Klumpen-Risiko
- Jährliche Berichterstattung
Institutionelle SGB Vermögensverwaltung:
- Höchste Transparenz
- Eigenes Konto bei einer rückversicherten Vollbank
- Zahlung auf ein eigenes Konto und nicht auf KAG (Fonds) Konto
- Monatlicher Report – immer auf Ihr eigenes Konto bezogen
- Aktives Management
- Bankenunabhängige Verwaltung
- Keine Einzelfondslösung
- Rebalancing
- Jederzeit 100 % Cash möglich